Erholungsurlaub
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Zusammenfassung
Vom Erholungsurlaub sind sonstige Beurlaubungen zu unterschiedlichen Zwecken zu unterscheiden. Hierzu zählen v. a. Beurlaubungen aus persönlichen Gründen, etwa zu Fortbildungszwecken (→ Dienstbefreiungen). Sie sind nicht auf den Erholungsuflaub anzurechen.
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