Zusammenfassung
Frühere Scheidung zwischen Subaltern- und Außenbeamten. Bei der Staatseisenbahn-Verwaltung wurden anfänglich die Bureau-Beamten der Direktionen, welche wie bei anderen Behörden Subalternbeamte heißen, getrennt von den Beamten des Außendienstes gehalten. Für den nichttechnischen und den technischen Bureaudienst, für den Stations-, für den Abfertigungs-, für den Bahn- und für den Werkmeisterdienst wurden die Anwärter je besonders angenommen, ausgebildet und geprüft. Nur ausnahmsweise wurden geeignete Leute vom Bureau- in den Außendienst, namentlich aber umgekehrt übergeführt. Die Besoldungen im Außendienst standen nicht unwesentlich gegen die Gehälter der Bureaubeamten zurück. Die Verwendbarkeit der Beamten litt unter dieser Teilung der Anwartschaften. Besser befähigte Kräfte drängten vorwiegend zum Bureaudienst.
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