Fürsorge für Beamte der Forstverwaltung in Folge von Betriebsunfällen

  • Bernhard Danckelmann
  • O. Mundt

Zusammenfassung

Unter Hinweis auf § 7 des Gesetzes vom 18. Juni 1887, betreffend die Fürsorge für Beamte in Folge von Betriebsunfällen (s. den vor. Art.), wird die Königliche Regierung veranlaßt, die Verfügungen vom 12. November 1884,*) betreffend die Entscheidung darüber, ob und zu welchem Zeitpunkte dem aus Versetzung in den Ruhestand gerichteten Antrage eines Beamten Stattzugeben ist, Sowie ob und welche Pension ihm bei seiner Versetzung in den Ruhestand gebührt, und vom 28. Mai 1885.**) betreffend die selbstständige Bewilligung von Wittwen- und Waisengeldern an die Hinterbliebenen der der Königlichen Regierung nachgeordneten Beamten der Forstverwaltung, auch auf die nach den §§ 1 und 2 des obigen Gesetzes bei der Forstwerwaltung zu gewährenden Bezüge zur Anwendung zu bringen.

Copyright information

© Verlag von Julius Springer Berlin 1889

Authors and Affiliations

  • Bernhard Danckelmann
    • 1
  • O. Mundt
    • 1
  1. 1.EberswaldeDeutschland

Personalised recommendations