Zusammenfassung
Die Anschlußleitungen der gewöhnlichen Sprechstellen werden häufig nicht genügend ausgenutzt. Zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit hat daher die RTV zugelassen, daß bis zu 6 Sprechstellen über eine gemeinsame Anschlußleitung mit dem Amt verbunden werden. Hierbei gilt eine Sprechstelle als Hauptstelle, die andern fünf sind Nebenstellen. Die 6 Sprechstellen können demselben oder auch verschiedenen Inhabern gehören.
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© Julius Springer 1917