Senkung und Proportionalisierung des Aufwandes
Chapter
Zusammenfassung
Man kann den gesamten Aufwand1 eines Betriebes wie folgt aufteilen:
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Aufwand, durch den im allgemeinen ein Gegenwert für den Betrieb entsteht, Materialaufwand, Lohn, Abschreibungen auf Anlagen, Zinsen, sonstiger Aufwand, durch den im allgemeinen ein Gegenwert für den Betrieb entsteht;
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Aufwand, durch den im allgemeinen ein Gegenwert für den Betrieb entsteht, Materialaufwand, Lohn, Abschreibungen auf Anlagen, Zinsen, sonstiger Aufwand, durch den im allgemeinen ein Gegenwert für den Betrieb entsteht;
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Aufwand, durch den im allgemeinen ein Gegenwert für den Betrieb nicht entsteht, Steuern und Abgaben, Wohlfahrtsaufwand, vertraglicher oder freiwilliger Aufwand für Zwecke, deren Förderung man anstrebt,
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Literatur
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- 1.Bedaux ist der Gründer der in einer Reihe von Ländern bestehenden Bedaux-Gesellschaften. Die Bedaux-Gesellschaften haben z. B. bei folgenden Firmen Messungen menschlicher Arbeitsleistungen vorgenommen. In den Vereinigten Staaten: Eastman Kodak Co. (Photogr. Apparate), Rochester, N. Y.; General Electric Co. (Elektromotoren), Lynn, Mass.; B. F. Goodrich Co. (Gummiwaren, Autoreifen), Akron, Ohio; Libby, McNeill & Libby Konserven), Waupun, Wis. und Chicago III; National Acme Co. (Werkzeugmaschinen), Cleveland, Ohio; in Südamerika: Swift International (Fleischkonserven), La Plata und Rosario, Argentinien, Montevideo, Uruguay; in Europa: J. Lyons & Co., Ltd. (Backwaren, Tee), Cadby Hall, Kensington und Greenford, Middlesex; Continental Gummi-Werke A.-G. (Reifen, Gummiwaren), Hannover; Deutsche Linoleumwerke A.-G. (Linoleum), Delmenhorst i. O.; Fiat-Werke (Automobile), Turin; Societa Italiana Pirelli (Gummiwaren, Reifen), Mailand, usw.Google Scholar
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- 1.Als unabhängig kann nur gelten, wer keinerlei Vermittlung gleichzeitig betreibt. Hingewiesen sei auf den bereits seit 1901 bestehenden Deutschen Versicherungs-Schutzverband E.V., Berlin-Wilmersdorf, der die Zeitschrift Die Versieherungspraxis und Mitteilungen herausgibt. Er bezweckt nach § 1 der Satzung „auf gemeinnütziger Grundlage die Wahrnehmung des Rechtsschutzes und der sonstigen Interessen der gesamten Versicherungsnehmer auf dem Gebiete der Feuer-, Lebens-, Unfall-, Haftpflicht-, Transport- und jeder sonstigen Versicherung bei den Regierungen und gesetzgebenden Stellen und gegenüber den Versicherungsanstalten, namentlich in bezug auf die Gestaltung der Versicherungsbedingungen und des Versicherungsvertrags, die Festsetzung der Beiträge (Prämien) und die Feststellung der Schäden, sowie auch die Förderung des Feuerschutzes, Feuerlöschwesens und der Unfallverhütung. Die Verfolgung von Erwerbs- oder eigenwirtschaftlichen Zwecken ist ausgeschlossen“.Google Scholar
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