Zusammenfassung
Die Flächenvermessung, obgleich mehr Sache des Geometers als des Forstwirthes, muß doch von diesem geleitet werden. Hervorzuheben ist, daß neuerdings der Gebrauch des Theodoliten immer allgemeiner wird wegen der größen, mit dieses Instrumentes erreichbaren Genauigkeit. – Vor Beginn der Vermessung müssen die Eigenthumsgrenzen genau festgestellt und berichtigt werden; womöglich ist ihnen zuvor durch zweckmäßige Arrondirung eine passende Form zu geben. Auch zwichen belasteter und unbelasteter Fläche sind deutliche Grenzpunkte und Grenzlinien herzustellen. Die zu Gunsten oder zum Nachtheil des betreffenden Waldes bestehenden Ausfahrten und Ueberfahrten über anstoßende, fremde Grundstücke sind kenntlich zu machen und dem Geometer deren Aufnahme und Vermessung auszutragen.
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