Verfahren bei der Einteilung und der Inangriffnahme des Baufeldes

  • Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund in Gemeinschaft mit der Westfälischen Berggewerkschaftskasse und dem Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikat

Zusammenfassung

Das allgemeine System der Vorrichtung hierselbst ist zunächst dadurch gekennzeichnet, dass man regelmässig die ausgerichteten Baufelder nach dem Streichen in Bauabteilungen von angemessener Länge einteilt, innerhalb dieser einzelnen Bauabteilungen nötigenfalls durch Teilsohlenbildung eine Unterteilung der flachen Bauhöhe vornimmt und so Abbaufelder von geeigneter Grösse abgrenzt. Bei der praktischen Durchführung dieser Einteilung des Baufeldes ist man bestrebt, die Vorrichtung der Abteilungen genügend weit vorauszuhalten, um mit dem erfolgten Abbau einer Abteilung ohne Störung der regelmässigen Förderung den Abbau der folgenden Abteilung in Angriff nehmen zu können. Hierbei bildet es auch heute noch bei der Mehrzahl der Gruben die Regel, die Vorrichtung und dementsprechend auch den Abbau abteilungsweise vom Schachte bezw. von der Mitte des Baufeldes aus nach den Grenzen desselben vorrücken zu lassen mit Rücksicht auf die hierbei nach verhältnismässig kurzer Betriebszeit beginnende Verzinsung, des Anlagekapitals. In der Erkenntnis jedoch der Vorzüge des umgekehrten Verfahrens, bei welchem also die Vorrichtung und der Abbau von den äussersten Bauabteilungen des Feldes ihren Ausgang nehmen und nach dem Schachte bezw. der Feldesmitte zu fortschreiten, ist eine grosse Zahl von Gruben bestrebt, nach diesem Verfahren zu arbeiten. So war letzteres Verfahren nach einer aus dem Jahre 1898 stammenden Zählung, welche 201 in Vorrichtung und Abbau stehende selbständige Grubenanlagen des Bezirkes umfasste, auf 94 Gruben (= 47 %), durchgeführt oder grundsätzlich soweit als möglich in Aussicht genommen.

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© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1902

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  • Verein für die bergbaulichen Interessen im Oberbergamtsbezirk Dortmund in Gemeinschaft mit der Westfälischen Berggewerkschaftskasse und dem Rheinisch-Westfälischen Kohlensyndikat

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