Zusammenfassung
Das öffentliche Gesundheitswesen in Deutschland hat drei historische Wurzeln: Das Reich, die Länder und die Städte. Entsprechend der Entwicklung des alten Römischen Reiches gingen die ersten Anfänge von den Kaisern aus. Karl der Große begann um 800 mit der Schaffung einer Ärzteordnung und einer Apothekenordnung. Die späteren Kaiser haben diese Ordnungen weiterentwickelt, und seit dieser Zeit ist deshalb die Regelung der Heranbildung, Prüfung und Zulassung der Heilpersonen eine Aufgabe der Zentralgewalt, d. h. des alten Römischen Reiches, des Neuen Reiches seit 1870, der Weimarer Republik seit 1919 und der Bundesrepublik im Westen, wie auch der Deutschen Demokratischen Republik im Osten Deutschlands.
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