Zusammenfassung
Durch das Siebzehnte Gesetz zur Ergänzung des Grundgesetzes vom 24. Juni 1968 (BGBl. I S. 709) ist ein besonderer Abschnitt über den Verteidigungsfall (Art. 115 a bis 115 l) in das Grundgesetz eingefügt worden. Es handelt sich hierbei um die sogenannte Notstandsverfassung. Bis zu ihrem Erlaß waren die drei alliierten Schutzmächte auf Grund des Art. 5 Abs. 2 des Generalvertrages vom 26. Mai 1952 berechtigt, Maßnahmen zum Schutz ihrer Streitkräfte und um einer ernstlichen Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu begegnen, zu treffen. Es war daher erforderlich, daß durch eine Verfassungsänderung eigene deutsche Vorschriften zur Bewältigung des Notstandes geschaffen wurden. Die Notstandsgesetzgebung war und ist sehr umstritten und führte seinerzeit zu erheblichen innerpolitischen Auseinandersetzungen.
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Magen, RP. (1985). Verteidigungsfall. In: Staatsrecht. Springer, Berlin, Heidelberg. https://doi.org/10.1007/978-3-642-82540-8_27
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