Zusammenfassung
In Grund- und Oberflächenwässern, die zur Trinkwasserversorgung genutzt werden, sind Pflanzenschutzmittelwirkstoffe nachgewiesen worden. Diese Chemikalien dienen in der Landwirtschaft zur Sicherung der Nahrungsmittelproduktion (Menge und Qualität) und sind zur Zeit unter den gegebenen Rahmenbedingungen unentbehrlich. Nach den Richtlinien der Europäischen Union dürfen die Konzentrationen von Pflanzenschutzmitteln im Trinkwasser in der Summe 0,5 µg/l, die Konzentration eines Einzelwirkstoffes 0,1 µg/l nicht überschreiten.
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