Zusammenfassung
Die nachstehenden Regeln gelten für die Ordnung von Eintragungen in alphabetischen Bibliothekskatalogen und Bibliographien. Sie sind unter der Voraussetzung formuliert, daß die Eintragungen a) unter Namen von Personen, b) unter Namen von Körperschaften und c) unter Sachtiteln in einem Alphabet geordnet werden. Es ist je doch nicht zwingend vorgeschrieben, die Eintragungen in einem AI phabet zu ordnen (§ 801 und Anm.).
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Copyright information
© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1987