Spannweite der Gedanken pp 35-47 | Cite as
Zwangbewehrung und Rißbreite in Einschnürungsbereichen langer fugenloser Stahlbetonbauteile mit festgehaltenen Enden
Zusammenfassung
Es ist heute üblich, selbst in sehr langen, nicht zwangfrei, also nicht verschieblich gelagerten Stahlbetonkonstruktionen auf die Anordnung von Dehnungsfugen zu verzichten und statt dessen durch eine entsprechend starke risseverteilende Bewehrung die Breite der durch Zwangspannungen erzeugten Risse auf ein zulässiges Maß zu beschränken. Zur Ermittlung dieser Bewehrung werden Hilfsmittel wie z.B. [2] und [3] benutzt, die auf einer Arbeit von Schießl [1] beruhen. Dabei ist angenommen, daß die Zwangkräfte infolge abfließender Hydratationswärme, Schwinden und klimatisch bedingter Temperaturänderung längs der betrachteten Stahlbetonbauteile annähernd gleichmäßige Zwangdehnungen hervorrufen. Im folgenden wird gezeigt, daß diese Annahme für die Bestimmung der Zwangbewehrung nicht ausreicht, wenn diese Bauteile erhebliche Einschnürungen bzw. stark veränderliche Querschnitte aufweisen. In diesen taillierten Bereichen treten nämlich erhöhte Zwangdehnungen auf, weil die anschließenden ungeschwächten Bereiche ungerissen bleiben. Dies führt zu einer gegenüber prismatischen Bauteilen erhöhten Zwangbewehrung in den Einschnürungsbereichen und in den anschließenden Ausstrahlungsbereichen der Zwangzugkräfte.
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Literatur
- [1]Schießl, P.: Grundlagen der Neuregelung zur Beschränkung der Rißbreite. Heft 400 des DAfStb S. 157–175, Berlin: Beuth Verlag 1989Google Scholar
- [2]Meyer, G.: Rißbreitenbeschränkung nach DIN 1045. Düsseldorf: Beton-Verlag 1989Google Scholar
- [3]Windels, R.: Graphische Ermittlung der Rißbreite für Zwang. Beton- undStahlbetonbau (1992) 2, S. 29–32Google Scholar
- [4]Specht, M.: Statische und konstruktive Behandlung der Weißen Wanne. In: Gründungs-bauwerke aus WU-Beton. ( Hrsg. Technische Akademie Eßlingen ) 1996Google Scholar