Der Rechtsstaat und die Staatsphilosophie der geordneten Anarchie
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Zusammenfassung
Zu den Kuriositäten der traditionellen Staatsphilosophie gehört seit altersher das Phänomen, daß die Theorie der Staatsformen, soweit sie an die Anzahl der Herrschenden als das unterscheidende Kriterium anknüpft, keine logische Geschlossenheit aufweist, sofern man nämlich den Grenzfall, daß keiner herrscht, als zum System gehörig ansieht. Der „Null-Fall“ bleibt unberücksichtigt, obwohl die Berücksichtigung dieses Grenzfalles eigentlich nahe liegen sollte, zumal sie — wie zu zeigen sein wird — nicht zuletzt für die Analyse des Rechtsstaatsbegriffs und seine praktische Anwendung wichtige neue Aspekte ergibt.
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Literatur
- 2.Karl Engisch, Einführung in das juristische Denken, 3. Aufl., Stuttgart 1964.Google Scholar
- 8.Carl August EMGE, Einführung in die Rechtsphilosophie, Frankfurt/Main- Wien 1955.Google Scholar
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