Zusammenfassung
Ein Ziel der EG-Verträge ist die beschleunigte Hebung der Lebenshaltung. Die EG-Sozialpolitikbedeutet die Summe der Bemühungen, die Arbeits- und Lebensbe- dingungen der EG-Bürgerinnen und Bürger durch öffentliche Maßnahmen zu verbessern. Durch Annäherung der Sozialvorschriften (Art. 117–122 EGV), Errichtung eines ESF (Art. 123–125 EGV) und einen EG-Beitrag zur Bildungspolitik (Art. 126 f. EGV) soll eine allmähliche Verringerung sozialer Ungleichheiten zwischen den MS erreicht werden.
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Literatur
- Däubler, W., Die EG auf dem Weg zur Sozialunion? Eine Zwischenbilanz., EWS 1993, 272 ff.; Séché, J.-C., L’Europe sociale aprés Maastricht, Cahiers de droit européen 1993, 509 ff.; Konzen, H., Der europäische Einfluß auf das deutsche Arbeitsrecht nach dem Vertrag über die Europäische Union, EuZW 1995, 39 ff.Google Scholar
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