Der UN-Menschenrechtsausschuß und sein Beitrag zum universellen Schutz der Menschenrechte pp 181-185 | Cite as
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Zusammenfassung
Menschenrechte sind konzeptionell d.h. rechtsphilosophisch universell angelegt und zielen auf einen weltweit-einheitlichen Standard zum Schutz des Einzelnen ab. Sie sind einer Einschränkung durch kulturelle Eigenheiten eines Staates oder regionalen Wertvorstellungen wie von den kulturellen Relativisten gefordert nicht unterworfen.
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