Epilepsie pp 216-217 | Cite as

Regelungen der Vergabe des „Zertifikates Epileptologie plus“

  • Jürgen Bauer

Zusammenfassung

  1. a)

    Nachweis der ärztlichen Tätigkeit für 6 Monate in einer Einrichtung mit spezieller Kenntnis auf dem Gebiet der Epileptologie (Kinder und/oder Erwachsene). Der Leiter der Klinik/Abteilung muss im Besitz des „Zerti­fikates Epileptologie“ oder „Epileptologie plus“ sein. Alternativ kann eine Tätigkeit von 8 Wochen (die fraktioniert abgeleistet werden kann) in ei­ner vom Liga-Vorstand autorisierten Epilepsieeinrichtung (deren Benen­nung auf Antrag der Einrichtung durch den Liga-Vorstand erfolgt) aner­kannt werden. Diese letztgenannte Ausnahmeregelung gilt nur für Neu­rologen, Psychiater, Nervenärzte, Pädiater, Kinder-und Jugendpsychiater und Neurochirurgen.

     
  2. b)

    Nachweis des EEG-Zertifikats der Deutschen Gesellschaft für Klinische Neurophysiologie.

     
  3. c)

    Mitgliedschaft in der Deutschen Sektion der Internationalen Liga gegen Epilepsie (keine Zeitvorgabe).

     
  4. d)

    Nachweis von 20 Fortbildungspunkten (s. unten).

     
  5. e)

    Erfolgreiche Absolvierung eines Fachgespräches zum Thema „Epileptolo­gie“ durch prüfende Kolleginnen und Kollegen. Die Zuteilung zu einem Prüfer erfolgt durch den Vorstand (2. Sekretär). Eine Liste von Prüfern aus der Gruppe der Zertifikatsinhaber „Epileptologie plus“ wird vom Vorstand erstellt.

     

Copyright information

© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2002

Authors and Affiliations

  • Jürgen Bauer
    • 1
  1. 1.Klinik für EpileptologieUniversitätsklinikum BonnBonnGermany

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