Vorschlag 2 des Bundeswirtschaftsministeriums zu Artikel 42 a—d, 29.11.1950

  • Reiner Schulze
  • Thomas Hoeren
Chapter

Zusammenfassung

Vorschlag 2 zu Art. 42 a-d: Unternehmen müssen die Hohe Behörde über Rechtsgescha te in Kenntnis setzen, durch die sie die Kontrolle eines wesentlichen Teils der Produktion des gemeinsamen Marktes an Kohle oder Stahl oder einen beherrschenden Einfluß über ein der Zuständigkeit der Hohen Behörde unterstehendes anderes Unternehmen erwerben. Dabei ist die Kontrolle von mehr als 20% der Produktion des gemeinsamen Marktes verboten, mehr als 5% bedürfen der Genehmigung der Hohen Behörde. Bei Verstoßen kann die Hohe Behörde Rückgängigmachung der Maßnahmen verlangen und notfalls Geldbußen verhängen oder Zwangsgelder festsetzen

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Copyright information

© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2000

Authors and Affiliations

  • Reiner Schulze
    • 1
  • Thomas Hoeren
    • 2
  1. 1.Centrum für Europäisches PrivatrechtWestfälische Wilhelms-Universität MünsterMünster
  2. 2.Institut für Informations-, Telekommunikations-und Medienrecht- Zivilrechtliche AbteilungWestfälische Wilhelms-Universität MünsterMünster

Personalised recommendations