Die Plebs. Studien zur römischen Rechtsgeschichte. Leipzig 1909
Zusammenfassung
Je wirksamer die moderne Rechtsgeschichte ein Vordringen in dunkle Urzeiten auf die sorgsame Analyse eines jüngeren, gut zu erkennenden Rechtes stützt, desto eigenartiger muß dieses Werk eines Juristen anmuten, der es unternahm, aus den armseligen Erkenntnisquellen, die wir über die altrömische politische Geschichte besitzen, die Grundlage des römischen Staatsrechtes der Urzeit zu revidieren. Das Interesse am Staatsrechte führte den Verfasser dazu, für die römische Urgeschichte eine neue Lesung zu konstruieren. Und wenn wir das Ergebnis dieser neuen historischen Hypothese fast lieber im Sehertone eines Fustel de Coulanges als mit dem gelehrten Apparat historischer Forschung vorgetragen hörten, wird doch der Historiker, der Prähistoriker und der Archäologe so gut wie der Jurist diese eigenartigen Ausführungen mit Interesse verfolgen und jedenfalls mit Freude feststellen, daß die Beschäftigung mit den praktischen Gestaltungen modernsten Rechtes nicht ein Einarbeiten in historische Quellenkritik und ein selbständiges Durchdenken historischer Probleme ausschließt.
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