Zusammenfassung
Die Berufsarbeit formt den Beamten. Aber nur, wenn er die rechte Substanz mitbringt, kann es zu einer wertvollen Formung kommen (Kap. 1). Es gibt Mängel des Charakters und der geistigen Gaben, die der Dienst auch bei sorgfältigster Menschenführung nicht ausgleicht. Damit ist die Frage nach den angeborenen Eigenschaften und Fähigkeiten aufgeworfen. Und es gibt Lücken der Vorbildung, die auch bei fleißigstem Nachstudium nicht ausgefüllt werden können. Damit ist die Frage nach den erworbenen Fähigkeiten und Kenntnissen gestellt. Aufgabe der Beamtenauswahl ist die Sicherung der Substanz in diesem doppelten Sinne.
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