Zusammenfassung
Gelegentlich taucht in der Rechtswissenschaft ein sog. argumentum a fortiori auf, ohne daß jedoch auf die logische Struktur dieser Schlußform näher eingegangen würde. So behandelt zum Beispiel Lehmann folgenden Rechtsfall unter ausdrücklicher Bezugnahme auf dieses Argument: 4
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© Springer-Verlag OHG . Berlin · Göttingen · Heidelberg 1958