Zusammenfassung
Wenn im folgenden von juristischer Logik und einigen ihrer Probleme die Rede sein soll, so bedarf es zunächst einer Angabe dessen, was im Zusammenhang dieser Untersuchungen unter Logik verstanden wird. Der Ausdruck Logik wird im Rahmen der Philosophie sowohl als auch innerhalb der Einzelwissenschaften in mehreren, oftmals erheblich voneinander abweichenden Bedeutungen verwandt. Der Sprachgebrauch ist sogar derart schillernd, daß einer scharfen Definition, sofern sie sich an den üblichen Sprachgebrauch anschließen soll, nicht unerhebliche Schwierigkeiten im Wege stehen, denn bekanntlich spricht man von materialer, formaler, transzendentaler, regionaler, reiner, angewandter, theoretischer, praktischer, hermeneutischer, realer, natürlicher, klassischer und moderner Logik, um nur einige der zahlreichen Wortverknüpfungen herauszugreifen.1
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