Vorschriften für die Untersuchung
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Zusammenfassung
Im allgemeinen sind von Essig, Essenzessig und Kunstessig Proben von 3/4 bis 1 1/2 Liter zu entnehmen und bis zur. Untersuchung in möglichst gefüllten, mit Korkstopfen verschlossenen Flaschen (Weinflaschen) aufzubewahren.
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