Ermittlung der Aufbaustruktur
Zusammenfassung
Da bestehende Kapazitätsteilungsverfahren voraussetzen, daß durch die als Taktausgleichszeit be zeichnete Differenz zwischen angebotener und tatsächlich benötigter Kapazität eines Montagesystems Kosten entstehen, die direkt proportional zu den Lohnkosten pro Zeiteinheit sind, werden die in den Montagestationen gebundenen Investitionskosten hier nicht berücksichtigt. Auch bei der Multiplikation der Taktausgleichszeit mit einem fiktiven durchschnittlichen Maschinenstun-densatz wird angenommen, daß die Investitionskosten aller Montagestationen etwa gleich und vor allem unabhängig von dem darin durchgeführten Montageumfang sind, was jedoch bei automatischer Montage nicht zutrifft. Dieser Ansatz ist daher nur zulässig, wenn die Abschreibungen im Vergleich zu den Lohnkosten vernachlässigbar sind.
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