Schadenersatzpflicht trotz umstrittener Kausalität von iatrogenem Kontaktekzem und Knochenmarkschaden

Beitrag zur rechtlichen Beurteilung dermatotherapiebedingter Schäden
  • Karl Wilhelm Kalkoff
Conference paper
Part of the Fortschritte der Praktischen Dermatologie und Venerologie book series (DERMATOLOGIE, volume 4)

Zusammenfassung

Wenn ich meinen Ausführungen einen Rechtsstreit zugrunde lege, in dem ein Dermatologe beschuldigt wird, die ihm als Arzt obHegende Verpflichtung zur sachgemäßen Behandlung eines Patienten nach den Regeln der ärztlichen Kunst verletzt zu haben und dadurch für nachfolgende Krankheiten und schließlich den Tod verantwortlich zu sein, so leiten mich dabei folgende Gründe:
  1. 1.

    Der Ausgang des Prozesses zeigt, wie groß bei der heutigen Rechtsauffassung für einen Arzt die Gefahr ist, sich einer fahrlässigen Körperverletzung im Rahmen seiner diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen schuldig zu machen. Hat das Gericht aber ein grobschuldhaftes Verhalten des Arztes festgestellt, so können selbst in ihrem kausalen Zusammenhang mit der primären Schädigung sehr strittige nachfolgende Krankheiten und damit erhebliche Folgen materieller und immaterieller Art deshalb zu Lasten des angeklagten Arztes gehen, da im Hinblick auf die Folgen — zum mindesten, wenn das Gericht als „sogenannten Beweis des ersten Anscheins“ einen kausalen Zusammenhang zwischen Schädigung und Folgeerkrankung annimmt — eine sog. Umkehr der Beweislast besteht. Es muß dann der beklagte Arzt den Beweis führen, daß ein behaupteter Zusammenhang zwischen seinem schuldhaften Verhalten und nachfolgenden Krankheiten und ihren Folgen nicht besteht. Die Schwierigkeiten einer solchen Beweisführung liegen besonders bei Krankheiten mit unklarer Ursache auf der Hand.

     

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Copyright information

© Springer-Verlag OHG. Berlin · Göttingen · Heidelberg 1962

Authors and Affiliations

  • Karl Wilhelm Kalkoff
    • 1
  1. 1.Aus der Universitäts-HautklinikFreiburg i. Br.Deutschland

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