Die Zugänglichkeit des Grundstücks

  • Reddemann

Zusammenfassung

Tedes Haus muß Zinen Zugang von der Straße haben. Ta noch mehr: auch sein Hof muß von der Straße aus zugänglich sein. Verkehrswie feuerpolizeiliche Gründe verlangen das. Steht auf dem Grundftück nur ein Vordergebäude, so kann beim Brande die Feuermehr meist von der Straße aus die notwendigen Rettungs— und Feuerlöscharbeiten vornehmen, Eine Unterstützung ihres Vorgehens vom Hofe aus wird nur in Ausnahmefällen nötig werden, Immerhin ist es jedoch erforderlich, daß die Feuerwehr auf dem kürzesten Wege nach dem hofe gelangen kann. Hat das Haus Hintergebäude, so muß der Aingriff der Feuerwehr bei einem dort ausbrechenden Brande vom Hofe aus erfolgen. Sie muß ihn dazu bequem erreichen können. Wie ist der Zugangsweg durch das Vorderhaus einzurichten? Genügt ein Durchgang, also jener lediglich für den Fußgängerverkehr eingerichtete Zugang, oder muß eine Durchfahrt angelegt werden, welche bespannte Fahrzeuge passieren können?

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Note

  1. 1).
    Bergl. hierzu die Ausführungen von Redlich in den Baupol. Mitteilungen 1907, S. 166 und Saß, ebenda S. 204.Google Scholar

Copyright information

© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 1908

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  • Reddemann

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