Verfahren, die Meridianrichtung und das Azimuth gegen eine Netzlinie durch direkte Messung und Rechnung zu bestimmen
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Zusammenfassung
Bei mangelndem Anschlüsse an Landesdreieckspunkte (§ 15) wird die Richtung des als Vermessungsachse dienenden Meridians und das Azimuth einer Netzlinie gegen denselben durch Beobachtung korrespondirender Sonnenhöhen bestimmt.
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