Kapitel 12: Schadensersatzrecht

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Zusammenfassung

Alle Rechtsnormen, die als Rechtsfolge vorsehen, dass einem anderen ein Schaden zu ersetzen ist, sind Gegenstand des Schadensersatzrechts.

Die Aufgabe des Schadensrechts als einer Teilmaterie des Schadensersatzrechts ist es, für die unterschiedlichen Anspruchsgrundlagen zu bestimmen, was unter einem Schaden zu verstehen und auf welche Art und Weise der Schaden zu ersetzen ist. Das BGB hat hierfür in den §§ 249–255 allgemeine Vorschriften aufgestellt, die für alle schadensersatzrechtlichen Ansprüche grundsätzliche Geltung haben.

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© Springer-Verlag Berlin Heidelberg 2012

Authors and Affiliations

  1. 1.Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Arbeits- und SozialrechtKatholische Universität Eichstätt/IngolstadtIngolstadtDeutschland
  2. 2.IngolstadtDeutschland

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