Delikts- und Schadensersatzrecht pp 325-331 | Cite as
Kapitel 11: Haftung und Versicherung
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Zusammenfassung
Schäden können den Einzelnen empfindlich treffen, ja in seiner Existenz ruinieren. Um diesem Risiko zu entgehen, werden Versicherungen abgeschlossen. Verwirklicht sich ein Risiko, leistet die Versicherung. Auf diese Weise wird eine Verschlechterung in der Vermögenssphäre des Betroffenen verhindert. Man könnte annehmen, dass in diesem Falle ein deliktsrechtlicher Schadensersatzanspruch des Geschädigten (Versicherungsnehmers) nicht besteht, denn durch die Leistung der Versicherung fehlt es in seiner Person an einem Schaden.
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