Gesetzliche Schuldverhältnisse pp 389-398 | Cite as
§ 14 Dogmatische Grundlagen und Überblick
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Zusammenfassung
In den §§ 677 ff. BGB ist die Geschäftsführung ohne Auftrag (GoA) geregelt. Hiervon erfasst werden diejenigen Fälle, in denen jemand in einem fremden Rechtskreis tätig wird, ohne hierzu beauftragt oder in sonstiger Weise berechtigt zu sein.
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