Das Recht der Berliner Verwaltung pp 105-147 | Cite as
Die Aufsicht
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Zusammenfassung
Innerhalb der Verwaltungsorganisation der Bundesländer gibt es Aufsichtsverhältnisse auf verschiedenen Ebenen. Am weitestgehenden ist die Aufsicht naturgemäö innerhalb ein und desselben Verwaltungsträgers. So unterliegen die nachgeordneten Behörden der unmittelbaren Landesverwaltung einschlieölich der Sonderbehörden und nicht rechtsfähigen Anstalten einer umfassenden Fachaufsicht mit weit reichenden Kontroll- und Weisungsbefugnissen der ihnen übergeordneten Stellen.
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