Das Sachverständigen(un)wesen in der Arzthaftung
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Zusammenfassung
Im Arzthaftungsprozess trifft regelhaft der Kläger als medizinischer Laie auf einen hoch spezialisierten Beklagten. Der Kläger ist deshalb auf eine objektive Begutachtung angewiesen. Im Zivilprozess bestehen nach wie vor aber regelmäßig Zweifel an der uneingeschränkten Objektivität des Gutachters. Dabei versucht die höchstrichterliche Rechtsprechung durchaus diese zu gewährleisten.
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