Die Verbandsklage im Bundesnaturschutzgesetz
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Zusammenfassung
Durch die Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes im Jahre 2002 ist die Verbandsklage auf Bundesebene geregelt worden (dazu 2.1). Diese Regelung geht beim Anwendungsbereich (dazu 2.2) und bei den weiteren Zulässigkeitsvoraussetzungen (dazu 2.3) teilweise über die bisher auf Länderebene geltenden Vorschriften hinaus. Trotzdem ist sie hinsichtlich ihrer Reichweite kritisch zu betrachten (dazu 2.4).
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