Fallsammlung zum Sachenrecht pp 241-242 | Cite as
Fall 25: Der ausgehändigte Hypothekenbrief
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Zusammenfassung
Gustav Geber (G) gewährt der Salome Schuster (S) ein Darlehen i. H. v. € 50.000,–. G verlangt Sicherheiten. Daraufhin bewegt S den Emil Einsichtig (E), zur Sicherung der Rückzahlungsansprüche des G zu dessen Gunsten eine Hypothek an seinem Grundstück zu bestellen. E ist einverstanden und gewährt dem G eine Hypothek. Diese wird ins Grundbuch eingetragen. Das Grundbuchamt händigt den Hypothekenbrief – ohne Wissen des E – unmittelbar dem G aus. Als S mit der Rückzahlung in Schwierigkeiten kommt, möchte G den E aus der Hypothek in Anspruch nehmen. E macht geltend, S habe den Darlehensvertrag wirksam angefochten.
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