Auszug

Der Nachtdienst in den Pflegeeinrichtungen ist ein wichtiges Element der Organisationsstruktur. Sind am Tag alle Berufsgruppen des Gesundheitswesens und der ergänzenden Dienste verfügbar, so konzentriert sich die Verantwortung für die Patienten- oder Bewohnereinheit in den Nachtstunden auf eine Pflegeperson. Der Pflegedienstleitung und Stationsleitung obliegen in der Auswahl und Einteilung zum Nachtdienst die Organisationsverantwortung und -haftung, die Delegationshaftung und die Qualitätssicherung. Die Pflegeperson des Nachtdienstes übernimmt bei Dienstantritt die Organisationsverantwortung für den gesamten pflegerischen Bereich und die Anordnungsverantwortung für evtl. zusätzlich eingesetzte Hilfskräfte.

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© Springer Medizin Verlag Heidelberg 2009

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