Zusammenfassung
Immer wieder werden im Bereich des Schmerzensgeldes internationale Vergleiche gezogen. Dieser Bezug dient dazu, die Höhe des Schmerzensgeldes je nach Sicht des Betroffenen als zu niedrig oder völlig überhöht zu kritisieren. Vielfach wird der Begriff „amerikanische Verhältnisse” gebraucht. Den Bemühungen solcher Vergleiche ist jedoch mit größter Vorsicht zu begegnen. In den jeweiligen Rechtsordnungen unterliegen gerade die Regelungen immaterieller Schäden unterschiedlichen Strukturprinzipien (Gaidzik, Schmerzensgeld — ein internationaler Vergleich in: Arzthaftungsrecht — Rechtspraxis S. 77f.).
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Copyright information
© Springer Medizin Verlag Heidelberg 2009