Zusammenfassaug
Angesichts ihrer Fülle von Aufgaben verfügt die Union über diverse Institutionen und Einrichtungen. Diese erfordern eine hohe Mitarbeiterzahl: Es müssen Planungen erstellt und Beschlussvorlagen ausgearbeitet werden, die Anwendung normativer Regelungen bringt den Erlass zahlreicher Einzelentscheidungen mit sich, die Erfüllung der Pflichten durch die Rechtsunterworfenen in 27 Mitgliedstaaten ist zu überwachen, die ordnungsgemäße, einheitliche Durchführung des europäischen Unionsrechts durch die zuständigen nationalen Stellen sicherzustellen, die eigene Forschungstätigkeit der Union voranzutreiben und schließlich der interne Verwaltungsbetrieb aufrechtzuerhalten.
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