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Auszug

Die Umweltpolitik ist ein relativ junges Politikfeld der EU. In der Gründungsphase der Gemeinschaft spielte sie, ebenso wie in der nationalen Politik der Mitgliedstaaten, noch keine Rolle. In den Römischen Verträgen von 1956 blieb die Umweltpolitik dementsprechend unerwähnt. In den folgenden anderthalb Jahrzehnten betrieb die Gemeinschaft zwar Politik in Bereichen, die man heute als klassische Aufgabenfelder der Umweltpolitik bezeichnen würde, etwa in der Atomenergiepolitik oder im Bereich des Gewässerschutzes, allerdings nicht auf der Basis eines konkreten Auftrages durch die Verträge. Vielmehr stützte sie ihre Maßnahmen auf verschiedene Rechtsgrundsätze, wie Artikel 100 EWGV oder den Artikel 235 EWGV, die sog. Kompetenzergänzungsklausel (vgl. Kraack et al. 1998: 27; Niestedt 1999).28

Es handelt sich hierbei um das Vertragslückenschließungsverfahren, das der Gemeinschaft erlaubte, auch in Politikfeldern tätig zu werden, die nicht ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden (Müller-Brandeck-Bocquet 1997).

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Literatur

  1. Für einen Überblick über die Europäische Umweltpolitik der 1950er bis 1980er Jahre siehe u. a. Hildebrand 1993; McCormick 1999. Vgl. zu den Umweltaktionsprogrammen auch Baker et al. (1997: 93ff).

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  2. Der Vertragstext, der bezüglich des Umweltintegrationsprinzips für den Vertrag von Maastricht kurz vor Abschluss der Vertragsverhandlungen vorgelegt worden war, stellte die für Umweltpolitik zuständige Generaldirektion XI zunächst nicht zufrieden. Daraufhin versuchten der damalige Generaldirektor sowie der Referatsleiter des Integrationsreferates Druck auf die Mitgliedstaaten und das Europäische Parlament auszuüben, um den von ihnen favorisierten Vertragstext durchzusetzen. Schließlich gab man sich in Generaldirektion XI damit zufrieden, dass die Umweltintegration als Vertragsverpflichtung aufgenommen wurde (Interview mit einem ehemaligen Mitarbeiter der Generaldirektion XI, 2002).

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  3. So wurde nach den Vertragsverhandlungen von Maastricht zunächst eine kleine, informelle Arbeitsgruppe innerhalb der Kommission unter dem Vorsitz des ehemaligen Referatsleiters des für das Integrationsprinzip zuständigen Referates in Generaldirektion XI gründet, an der Vertreter aus den nationalen Umweltministerien partizipierten. Auf der Grundlage externer Expertise formulierte diese Arbeitsgruppe einen detaillierten Text über das Konzept der nachhaltigen Entwicklung sowie über eine Stärkung des Umweltintegrationsprinzips, der in den Vertrag von Amsterdam einfloss (Interview mit einem ehemaligen Mitarbeiter der Generaldirektion XI, 2002).

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  4. Zu Inhalt und Bewertung des fünften Umweltaktionsprogramms insbesondere mit Blick auf die Probleme der Implementation vgl. Kramer (1995: 97ff.).

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  5. Im Vertrag von Maastricht taucht der Begriff „sustainable development“ neben anderen Formulierungen wie etwa „sustainable growth“ oder „sustainable progress“ auf. Zur Vieldeutigkeit der Terminologie innerhalb des Vertrages und ihrer Bedeutung siehe auch Baker et al. (1997: 93).

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  6. Der Bericht des Club of Rome „Grenzen des Wachstums“ von 1972 und die Ölpreiskrise markierten die Wendepunkte einer Debatte um die Form der zukünftigen Entwicklung. Der in diesem Zusammenhang aufkommenden Forderung nach einer radikalen Abkehr von einer auf stetigem Wachstum basierenden Entwicklungsstrategie („Zero Growth“) steht ein Konzept gegenüber, welches davon ausgeht, wirtschaftliches Wachstum sowie umwelt-und sozialgerechte Entwicklung vereinen zu können (vgl. Baker et al. 1997: 2). Erste Ansätze dieser Idee, so zum Beispiel der Zusammenhang zwischen Entwicklung und Umweltschutz, finden sich bereits in der Stockholmer Deklaration über die menschliche Umwelt von 1972. Um diesen neuen Ansatz zu bezeichnen, wurde — zuerst durch die International Union for the Conservation of Nature and Natural Resources im Rahmen einer 1980 vorgelegten „World Conservation Strategy“ — der Begriff „Sustainable Development“ eingeführt. In diesem Zusammenhang wurde dieser Terminus allerdings noch in einer eingeschränkten Bedeutung verwendet und bezeichnete in erster Linie eine Strategie der ökologischen Nachhaltigkeit, ohne diese mit ökonomischen oder sozialen Zielen zu verbinden. Diesen Schritt vollzog erst der — besser unter dem Namen Brundtland-Report bekannte — 1987 erschienene Report der World Commission on Environment and Development (WDEC) „Our Common Future“. Durch ihn wurde ein erweitertes Verständnis der nachhaltigen Entwicklung etabliert, das insbesondere auch mit Zielen wie der Bekämpfung der weltweiten Armut und der Überwindung des Wohlstandsgefälles zwischen Nord und Süd verknüpft wurde (vgl. Baker et al. 1997: 3). Auf die durch den Brundtland-Report vorgeschlagene Definition des „Sustainable Development“ wird häufig rekurriert. Sie lautet: „Development that meets the needs of the present without compromising the ability of future generations to meet their own needs“ (Brundtland 1987).

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  7. So weisen Baker et al. (1997) etwa darauf hin, dass bereits in früheren Umweltaktionsprogrammen der Gemeinschaft durch die Verknüpfung von Umweltschutz und ökonomischem Wachstum im Konzept der „ecological modernization“, also der Vorstellung, dass verbesserter Umweltschutz durch Wachstumspotential — etwa im Bereich von Umwelttechnologien — einen ökonomischen Vorteil biete, versucht worden war, den Gegensatz zwischen Ökonomie und Ökologie zu überwinden. Das Konzept der „ecological modernization“ bleibt allerdings im Wesentlichen auf den engeren Bereich der Industriepolitik beschränkt und fügt sich dann in den breiteren Ansatz des fünften Umweltaktionsprogramms ein.

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  8. Gerade an diesem Punkt macht sich dann auch die Kritik, etwa vieler NGOs aus dem Umweltbereich, an der Strategie der nachhaltigen Entwicklung in der EU fest. Hier stehen Befürchtungen im Vordergrund, dass die weitgefasstere Strategie der nachhaltigen Entwicklung zu einer Aufweichung von Umweltschutzstandards führe und es die inhaltliche Unklarheit des Konzeptes letztendlich den einzelnen Akteuren erlaube, verbindlichen Verpflichtungen für den Umweltschutz zugunsten allgemein gehaltener Absichtserklärungen aus dem Weg zu gehen (vgl. Baker et al. 1997: 5).

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  9. So sollte etwa der Dialog mit der Industrie verstärkt werden, die Umweltfolgenabschätzung von Plänen und Programmen wie auch das Management und die Kontrolle von Produktionsprozessen verbessert werden etc. Um im Energiebereich — um nur ein weiteres Beispiel zu nennen — Ergebnisse erzielen zu können, wurde eine mittelfristige Strategie als notwendig erachtet. Schlüsselelemente dieser Strategie waren die Verbesserung der Energieeffizienz und die Entwicklung strategischer technischer Programme, insbesondere hinsichtlich erneuerbarer Energien (vgl. European Commission 1989). Ziel war die Entwicklung und Förderung neuer Energietechnologien auf Grundlage bestehender Programme (THERMIE und JOULE) sowie die Förderung erneuerbarer Energien, wie dies bereits im ALTENER-Programm vorgesehen war und die Durchführung von Energieeffizienzprogrammen PACE und SAVE (vgl. dazu European Communities 1993: 31ff.; Görlach 1999: 7).

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  10. Vgl. EU-Bulletin 5-1998, Ziff. 1.2.146.

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  11. Vgl. Gesamtbericht der EU 1998, Ziff. 484.

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  12. Zur Beurteilung des Cardiff-Prozesses siehe Buck 1999; IEEP 2001; Kraack 2001.

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  13. EU-Bulletin 6-1998, Ziff. 1.11.32; vgl. Gesamtbericht der EU 1998, Ziff. 484.

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  14. Direktes Ergebnis sind die Arbeitspapiere „Von Cardiff bis Helsinki und darüber hinaus“ (Europäische Kommission 1999b) sowie der „Umweltbericht für den Gipfel von Helsinki — Indikatoren für die Einbeziehung der Umweltbelange“ (Europäische Kommission 1999h).

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  15. Diese Strategie beinhaltet, dass ab 2003 alle Politikvorschläge in den einzelnen Politikbereichen der EU anhand ihrer wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Auswirkungen beurteilt werden müssen (vgl. IEEP 2001).

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  16. Vgl. Gesamtbericht der EU 2001, allgemeiner Überblick.

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© 2009 VS Verlag für Sozialwissenschaften | GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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(2009). Das umweltpolitische Integrationsprinzip. In: Die Europäische Kommission als lernende Organisation?. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-531-91793-1_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-531-91793-1_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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  • Online ISBN: 978-3-531-91793-1

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