Opfer von Straftaten zwischen Justiz und Traumatherapie – Konkurrenz oder Kooperation?

  • Kirsten Stang
  • Ulrich Sachsse

Zusammenfassung

Opfer von Straftaten und insbesondere Opfer sexueller Gewalt brauchen oft therapeutische Unterstützung. Dies gilt umso mehr, wenn die akute Traumatisierung eine Posttraumatische Belastungsstörung zur Folge hat. Therapie bedeutet eine Verarbeitung der Erinnerung, ein Strafprozess verlangt von der Opferzeugin eine Erinnerung, die von Verfremdungen und Verarbeitungsprozessen weitestgehend unbeeinflusst ist. Das Trauma muss in jeder Vernehmung, sei es bei der Polizei oder vor Gericht, aktualisiert werden. Für Berater und Helfer stellt sich deshalb die Frage, ob sie zu einer Strafanzeige raten sollen und wie sie ein Opfer durch den Strafprozess begleiten können. Besonders schwierig sind diese Fragen zu beantworten, wenn die Traumata lange zurück liegen oder gravierende Folgen wie eine Suchterkrankung oder eine Borderline-Persönlichkeitsstörungen zur Folge hatten.

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Authors and Affiliations

  • Kirsten Stang
  • Ulrich Sachsse

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