Sterbehilfe
Auszug
Wie bereits einleitend erwähnt, lässt die Medizinsoziologie Fragen zur Sterbehilfe weitgehend außer Acht. Daher sind weder sozialwissenschaftliche Definitionen noch Konzepte und Theorien zur Sterbehilfe vorhanden. Ebenso fehlen sozialwissenschaftliche empirische Studien zur Sterbehilfe fast vollständig. Der Fragekomplex Sterbehilfe wurde bisher vorwiegend von Medizinerinnen, Ethikern und Juristinnen untersucht und die vorhandenen empirischen Studien zur Sterbehilfe stammen größtenteils von Medizinerinnen und Medizinern. Aus diesem Grund kommen in diesem Kapitel Konzepte und Forschungsergebnisse aus diesen Disziplinen zur Sprache. Im ersten Teil des Kapitels wird zuerst die von diesen Disziplinen verwendete Terminologie der Sterbehilfe, welche auch im Alltag sowie in den empirischen Studien benutzt wird und der eigenen Untersuchung zugrunde liegt, dargestellt und kritisch betrachtet. Anschließend werden die gesetzlichen Regelungen sowie die Richtlinien der Schweizerischen Akademie der Medizinischen Wissenschaften, die für Ärztinnen und Ärzte einen gesetzesähnlichen Status haben, präsentiert, da davon auszugehen ist, dass für das ärztliche Handeln neben den Handlungsorientierungen nach (1952) u.a. diese Gesetze und Richtlinien maßgeblich sind. Der zweite Teil des Kapitels widmet sich dem einzigen sozialwissenschaftlichen Modell, dem „right-to-die“-Konstrukt von (1996), bevor das Augenmerk auf die empirischen Studienergebnisse zur Sterbehilfe gerichtet wird.
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