Soziale Ordnung

Auszug

In den beiden vorausgehenden Kapiteln wurde — zunächst mit einer Begriffsanalyse, dann mit dem Vergleich zweier Theorien — der Gegenstand der Soziologie vom handelnden Individuum her bestimmt. Handeln umfasst mehr als den Gegenstandsbereich der Soziologie. Sofern die Soziologie sich mit dem Handeln der Menschen befasst, ist das Handeln ihr Gegenstand, das sich an Anderen orientiert, also das soziale Handeln. Aus der wechselseitigen Orientierung der Menschen aneinander können — wie die Analyse des Gefangenendilemmas es gezeigt hat — Kooperation und kollektives Handeln entstehen. Sie wiederum sind Grundlage für soziale Beziehungen, die als soziale Tatbestände vom Willen der einzelnen Person unabhängig sind. Die sozialen Beziehungen aber bilden die Gesellschaft, in der die Menschen miteinander handeln. Wenn man den Gegenstand der Soziologie vom handelnden Individuum her bestimmt, kann man also durchaus der Erfahrung „der Gesellschaft“ gerecht werden — der Tatsache also, dass andere meine Handlungsmöglichkeiten einschränken und ich mein Handeln an anderen orientieren muss. Im folgenden Kapitel soll geprüft werden, inwiefern „die Gesellschaft“ Gegenstand der Soziologie ist; die Erfahrung soll durch einen Begriff „der Gesellschaft“ präzisiert werden.

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  1. Simmel (1908: Kapitel 1, vor allem Seite 1–21)Google Scholar

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Weiterführende Literatur

  1. Esser (1999: 266–275) erklärt den Zusammenhang zwischen Schicht und Schullaufbahnentscheidung der Eltern in einem formalen Modell mit Hilfe der Wert-Erwartungs-Theorie.Google Scholar

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  1. Coleman (1990: Kapitel 10 und 11) gibt ähnlich wie Opp (1983) eine Erklärung für die Entstehung und Gültigkeit sozialer Normen durch die Internalisierung von Externalitäten.Google Scholar
  2. Ullmann-Margalit (1977) gibt ähnlich wie Axelrod (1997) eine Erklärung der Normentstehung mit Hilfe von Gefangenen-Dilemmata. — Ziegler (1984) beschreibt mit den Mitteln der Netzwerkanalyse (siehe Abschnitt 7.4), wie Normen soziale Geltung erlangen.Google Scholar
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  1. Weber (1980: Erstes Buch, Erstes Kapitel, § 4 für Regelmäßigkeiten des Handelns, § § 5–7 zur legitimen Ordnung)Google Scholar

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  1. Weber (1980: Zweiter Teil, Erstes Kapitel, § 1)Google Scholar

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  1. Weber (1980: Erster Teil, Erstes Kapitel, § § 10 und 12)Google Scholar

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  1. Weber (1980: Erster Teil, Erstes Kapitel § 17)Google Scholar

Weiterführende Literatur

  1. Die Bedeutung des Gewaltmonopols für den Bestand eines Staates wird in Elias (1989: 282–295) am Beispiel der Weimarer Republik gezeigt, zu deren Auflösung die Anmaßung eines Gewaltmonopols durch die para-militärischen Organisationen der extremen Parteien beigetragen hat. In kulturvergleichender Perspektive wird das Gewaltmonopol des Staates von Cooney (1997) untersucht.Google Scholar
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