Auszug
I. Als Polizeipolitik sind die Programme zu verstehen, welche die grundsätzlichen Fragen der Aufbau- und Ablauforganisation der Polizei zum Inhalt haben, die sich auf Einsatz und Verwendung von Personal und Ressourcen der polizeilichen Behörden richten sowie die Art und Weise der polizeilichen Kompetenzen zum Gegenstand haben. Vergegenständlicht sind diese Programme im Polizeirecht (Polizeigesetze, Polizeiorganisationsgesetze u. a.) sowie in den Erlassen der Innenministerien. Polizeipolitik bildet neben → Kriminalpolitik und Politik der Inneren Sicherheit die inhaltliche (auch Policy bzw. Politik-Programme genannte) Dimension des Politikfeldes → „Innere Sicherheit“.
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Literatur
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