Das Bundesverfassungsgericht in rechtspolitologischer Sicht
Auszug
Das Grandgesetz der Bundesrepublik Deutschland gilt seit nunmehr 57 Jahren. Diese Stabilität verdankt das Grandgesetz nicht zuletzt dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG), das Grandgesetznormen in einer Vielzahl von Entscheidungen interpretiert hat, deren wichtigste in der Amtlichen Entscheidungssammlung abgedruckt sind. Im Laufe seines fünfzigjährigen Bestehens hat das BVerfG als „Hüter der Verfassung“ hohes Ansehen erworben. Die besondere Aufmerksamkeit, die manchen Entscheidungen des BVerfG zuteil wird, hat seine Ursache nicht zuletzt darin, dass die Grandlage für diese Entscheidungen Verfassungsrecht und damit politisches Recht ist. Es liegt auf der Hand, dass diese Tatsache Auswirkungen auf die Politik nicht nur im Bund, sondern auch in den Ländern hat. Vor allem die jeweilige Opposition im Bundestag — ganz gleich welcher Couleur —, aber auch die Landesregierungen haben daher häufig die Chance genutzt, eine ihnen nicht genehme Entscheidung der Bundestagsmehrheit auf diesem Wege zu ihren Gunsten zu verändern. Ein aktuelles Beispiel ist das Urteil des Ersten Senats vom 15. Februar 2006 zum Luftsicherheitsgesetz. Angesichts der akuten Gefahr terroristischer Angriffe aus der Luft wollte die Regierangsmehrheit die Möglichkeit zu Gegenmaßnahmen für die Bundeswehr schaffen. Das BVerfG hat jedoch entschieden, dass die „Ermächtigung von Streitkräften, [...] durch unmittelbare Waffengewalt ein Luftfahrzeug abzuschießen, das gegen das Leben von Menschen eingesetzt werden soll“, mit dem Grandgesetz (Art. 2 Abs. 2 Satz 1 i. V. m. 1 Abs. 1) nicht vereinbar ist. Das BVerfG verfügt über keinerlei Durchsetzungsapparat im üblichen Sinne, dennoch werden seine Entscheidungen von den Politikern in der Regel widerspruchslos befolgt.
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