Sozialstaat Österreich: Historische Entwicklung und internationaler Vergleich

Auszug

Die Anfänge des österreichischen Sozialstaates datieren ebenso wie die in Deutschland aus dem ausgehenden 19. Jahrhundert. Am Beginn der Entwicklung stand in den 1860er Jahren die Einführung der Armenfürsorge in den Kronländern und Gemeinden der Habsburgermonarchie. Zwei Jahrzehnte später wurden zum einen verschiedene Arbeitsschutzregelungen beschlossen, zum anderen die Sozialversicherung mit den Zweigen der Unfall- und Krankenversicherung etabliert. Beides kann als Antwort auf die so genannte Arbeiterfrage betrachtet werden (vgl. Tálos 1982; Hofmeister 1981). Während die Armenfürsorge lange Zeit ein sehr weitmaschiges und kümmerliches soziales Netz für Bedürftige bildete, erfuhr die Sozialversicherung noch in der Monarchie, vor allem aber in den 1920er Jahren einen weiteren Ausbau — ablesbar an der Einführung der Pensionsversicherung für Privatangestellte (1907) und der Arbeitslosenversicherung (1920), am Ausbau der Angestelltenversicherung (1926) und der Einbeziehung der Land- und Forstarbeiter (1927). Die Alterssicherung für Arbeiter wurde zwar 1927 gesetzlich verankert, trat jedoch nicht in Kraft. Nach der Annexion Österreichs durch das nationalsozialistische Deutschland galten mit dem Inkrafttreten der deutschen Reichsversicherungsordnung deren Bestimmungen über die Alterssicherung ab 1. Januar 1939 auch für „österreichische“ Arbeiter. An dieser Entwicklung ist die Berufsgruppenorientierung und -fragmentierung der österreichischen Sozialversicherung seit ihren Anfängen ersichtlich.

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Literatur

  1. 15.
    Vgl. Eurostat News Release 75/2005, 3. Juni 2005 sowie http://www.worldbank.org/data/ databytopic/GNIPC.pdf (04.08.2005)

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