Familienformen im sozialen Wandel pp 163-248 | Cite as
Die Familie im sozialen Umbruch
Zusammenfassung
Im Folgenden wird ein weiter Familienbegriff verwendet. Als konstitutives Merkmal von Familie wird die „Zugehörigkeit von zwei oder mehreren aufeinander bezogenen Generationen aufgefasst …, die zueinander in einer besonderen persönlichen Beziehung stehen, welche die Position ‚Elter‘ und ‚Kind‘ umfasst und dadurch als Eltern-Kind-Beziehung bezeichnet werden kann“ (Lenz 2003, S. 495). Dabei ist es unerheblich, ob die Eltern verheiratet sind oder nicht. Mindestens die Eltern- und die Kind-Position müssen besetzt sein. Kinderlose eheliche und nichteheliche Partnerschaften bilden nach dieser Definition keine Familie. Die Elternschaft beruht in der Regel auf biologischer Abstammung, muss aber nicht zwingend dadurch begründet sein (Adoption; Pflegekindschaft).
Noch wesentlich weiter gefasst ist der Familienbegriff der Bevölkerung, wobei sich seit 2000 das Familienverständnis der Wirklichkeit immer mehr angepasst hat (vgl. Tab. 7.1). Zwar stellt sich nach wie vor der weitaus größte Teil der Bevölkerung unter einer Familie verheiratete Eltern mit Kindern vor, gefolgt von der Mehr-Generationen-Familie unter einem Dach. Neben diese „klassischen“ Familienformen treten aber immer häufiger nichttraditionelle Lebensformen mit Kindern wie unverheiratete Eltern oder Alleinerziehende. Etwa jeder dritte Befragte betrachtet sogar kinderlose Paare als Familie (BMFSFJ 2009).