Zusammenfassung

Die in dieser Arbeit untersuchte gesetzliche Regelung besagt, daß im Falle des Erwerbs einer Personenuntemehmung die Wirtschaftsgüter in der Eröffnungsbilanz mit den Teilwerten höchstens aber mit den Anschaffungskosten anzusetzen sind.

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© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden 1994

Authors and Affiliations

  • Robin Mujkanovic

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