Das Volk als Grund der Verfassung pp 102-104 | Cite as
Legitimationssubjekt: Volk — Gesellschaft — Bürger
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Zusammenfassung
Wo bleibt das Volk im verfassungsstaatlichen Legitimationssystem? Im Zentrum der Lehre vom pouvoir constituant steht das Volk als dessen Subjekt. Doch nach der Verabschiedung der Lehre in ihrer traditionellen, mythologischen Form ist bei der Erörterung der Legitimation von Verfassung bisher vom Volk so gut wie nicht die Rede gewesen, eher dagegen von „Bürgern“ oder von der „Gesellschaft“. Das freilich ist ungeprüft geblieben, Übernahme gängigen Sprachgebrauchs.
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Literatur
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