Republik
Zusammenfassung
Der Begriff der Republik (R.) ist einem fundamentalen Bedeutungswandel unterworfen. N. Machiavelli hatte die aristotelische Dreiteilung (Alleinherrschaft, Herrschaft weniger, Herrschaft viele) auf eine Zweiteilung reduziert und die Staaten der Welt nach R.en und Monarchien unterschieden. In den R.en herrschten vielen, in den Monarchien gehe die Staatsgewalt von einem einzigen aus. Aufgrund der Parlamentarisierung vieler Monarchien hat sich heute der Bedeutungsgehalt gewandelt. Mit R. ist jede Nicht-Monarchie gemeint. Das Staatsoberhaupt wird also nicht durch Erbfolge bestimmt. Die Frage der Staatsform — R. oder Monarchie — ist demnach weitaus weniger wichtig als die Frage nach der Regierungsform — Demokratie oder Diktatur. Schließlich sagt die jeweilige Staatsform noch nichts über die tatsächlichen Herrschaftsträger und über die Legitimität des Staates aus. Die → DDR war ebenso eine R. wie die BRD. In diesem Sinne ist R. ein bloßer Formalbegriff, der eine klare Einteilung der Staaten nach diesem Kriterium ermöglicht.
Literatur
- Henke, Josef 1987: Die Republik, in: Isensee, Josef/Paul Kirchhof (Hrsg.): Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland, Bd. I. Heidelberg.Google Scholar
- Küchenhoff, Erich 1967: Möglichkeit und Grenzen begrifflicher Klarheit in der Staatsformenlehre, 2 Bde. Berlin.Google Scholar
- Mager, Wolfgang 1984: Republik, in: Brunner, Otto/Conze, Wenner/Koselleck, Reinhard (Hrsg.): Mager, Wolfgang. 5. Stuttgart.Google Scholar