Internationale Migration. Flucht und Asyl pp 71-81 | Cite as
Grundlagen des internationalen Flüchtlingsrechts
Zusammenfassung
Grundlage des internationalen Flüchtlingsrechts ist das Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge (GFK = Genfer Flüchtlingskonvention) vom 28.7.1951. Es war ganz auf die Nachkriegssituation in Europa abgestimmt und wurde auch durch ein Zusatzprotokoll vom 31.1.1967 nicht wesentlich verändert, das lediglich die zeitliche Begrenzung auf fluchtauslösende Ereignisse vor 1951 aufhob. Rund 100 Länder haben die Konvention und das Protokoll unterzeichnet, die Bundesrepublik im Jahr 1953. Das von ihr kodifizierte Völkerrecht ist also noch nicht universelles Völkerrecht. Einige der ost- und südostasiati-schen Staaten, die im besonderen mit dem Flüchtlingsproblem konfrontiert sind (wie Thailand), haben die Konvention nicht ratifiziert.
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