Internationale Migration. Flucht und Asyl pp 136-173 | Cite as
Das Grundrecht auf Asyl in Verfassung, Rechts- und Verwaltungspraxis
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Zusammenfassung
Viele Verfassungen enthalten das Versprechen auf Schutz vor politischer Verfolgung. Dieser Schutz gehört zu den ältesten gewohnheitsrechtlichen Institutionen der Menschheit. Aber nur Art. 16 Abs. 2 Satz 2 des Grundgesetzes enthielt ein über das Völkerrecht und das Recht anderer Staaten hinausgehendes individuelles und einklagbares Grundrecht für Ausländer, das lapidar formuliert war, bevor ihm 1993 eine lange Ergänzung hinzugefügt wurde (s. u.):
Das Grundgesetz setzte damit normative Maßstäbe für das Völkerrecht, das nicht dem Fremden einen Rechtsanspruch, sondern allein den souveränen Staaten das Recht, Asyl zu gewähren, einräumt und ihm auch keine Pflicht zur Asylgewährung auferlegt.„Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.”
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© Leske + Budrich, Opladen 1995