Auswahlverfahren II
Zusammenfassung
Allgemein spricht man von Auswahlverfahren, wenn die Ziehung der Stichprobe mittels einer nachvollziehbaren Methode erfolgt. Die eben geschilderte Zufallsstichprobe ist eines — wenn auch das wichtigste — unter vielen verschiedenen Auswahlverfahren. Zentral für alle Auswahlverfahren ist immer, dass alle Elemente die gleiche Chance haben, in die Stichprobe zu kommen bzw. die Stichprobe immer ein verkleinertes Abbild der Grundgesamtheit darstellt. Die Wahl eines Auswahlverfahrens hängt wie stets wieder von der Fragestellung und dem Erkenntnisinteresse ab. Stichprobeneinheiten können entweder einzelne Elemente oder Klumpen aus Elementen sein. Typische Klumpen sind Haushalte, Schulklassen, Wohnhäuser. In den Klumpen wiederum sind Elemente enthalten: Personen, Schüler, Haushalte. Auswahlverfahren können demnach einstufig oder mehrstufig sein.
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